Rubber Fab's Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Geschäftstätigkeit
EINKAUFSBEDINGUNGEN (PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN)
Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten für alle Aufträge die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Anerkennungund Annahme– Als Angebot beschränkt diese Bestellung (die „Bestellung“) von Garlock Hygienic Technologies, LLC, firmierend unter dem Namen Rubber Fab Technologies (der „Käufer“), die Annahme ausdrücklich auf seine Geschäftsbedingungen, und es wird hiermit Widerspruch gegen etwaige abweichende oder zusätzliche Bedingungen in einer Antwort des Verkäufers auf dieses Angebot eingelegt. Sollte diese Bestellung als Annahme des Angebots des Verkäufers ausgelegt werden, so ist diese Annahme ausdrücklich an die Zustimmung des Anbieters zu etwaigen in dieser Bestellung enthaltenen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen geknüpft. Die (a) Bestätigung dieser Bestellung durch den Verkäufer, (b) Lieferung von Materialien oder Ausrüstung oder (c) Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Bestellung bewirkt keinerlei Änderung dieser Bestellung oder der hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen. Jede Änderung oder Ergänzung der hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Käufers. Diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestimmungen in Angeboten, Vorschlägen, Geschäftsbedingungen, Bestätigungen, Rechnungen oder anderen Dokumenten des Verkäufers.
2. Lieferung– Lieferungen sind sowohl in den Mengen als auch zu den Zeitpunkten zu erbringen, die auf der Vorderseite dieses Dokuments oder in den zu dieser Bestellung vorgelegten Lieferplänen angegeben sind. Der Käufer behält sich das Recht vor, diese Bestellung zu stornieren und die Annahme der Ware zu verweigern sowie diese auf Risiko und Kosten des Verkäufers zurückzusenden, falls der Verkäufer hinsichtlich der Art und des Zeitpunkts der Lieferung oder des Versandrhythmus in Verzug gerät. Waren, die vor dem geplanten Termin an den Käufer versandt werden, können auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückgesandt werden. Der Käufer behält sich ferner das Recht vor, alle über die bestellte Menge hinaus gelieferten Mengen an Materialien und Ausrüstung auf Risiko und Kosten des Verkäufers zurückzuweisen und zurückzusenden. Alle Kosten, die dem Käufer dadurch entstehen, dass der Verkäufer die Lieferung nicht zum hierin festgelegten Zeitpunkt und Ort erbringt, gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer muss den Käufer unverzüglich schriftlich über Lieferverzögerungen informieren. Der Käufer behält sich das Recht vor, Liefertermine ohne Kosten für den Käufer auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
3. Preisgarantie– Die in dieser Bestellung angegebenen Preise sind verbindlich; Änderungen oder Anpassungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Käufers zulässig. Der Verkäufer versichert, dass die in dieser Bestellung festgelegten Preise den aktuellen Verkaufspreis für ähnliche Materialien gleicher oder vergleichbarer Qualität in gleicher Menge nicht überschreiten. Im Falle eines solchen Preisüberschusses oder für den Fall, dass die im Rahmen dieser Bestellung in Rechnung gestellten Preise die nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften zulässigen Preise überschreiten, verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den Preisüberschuss unverzüglich zu erstatten. Ist in dieser Bestellung kein Preis angegeben, erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, dass die angegebenen Materialien und/oder Dienstleistungen zum niedrigsten am Versandtag geltenden Marktpreis oder zu dem Preis in Rechnung gestellt werden, der bei der letzten ähnlichen Bestellung des Käufers beim Verkäufer angewendet wurde, je nachdem, welcher Preis niedriger ist.
4. Muster– Die im Rahmen dieses Auftrags angeforderten Muster werden dem Käufer zu einem Preis in Rechnung gestellt, der den darin angegebenen Produktionspreis nicht übersteigt. Die Muster müssen eindeutig gekennzeichnet sein und einen Verweis auf diesen Auftrag enthalten. Die Muster müssen vor der Auslieferung der Serienware schriftlich genehmigt werden.
5. Werkzeugeund Materialien– Der Käufer behält sich das Eigentumsrecht an allen Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Bauplänen, Schablonen, Stanzwerkzeugen, Gussformen, Werkzeugen, Platten, Zuschnitten, Lehren, Sonderanfertigungen und Materialien vor, die vom Käufer im Zusammenhang mit diesem Auftrag bereitgestellt oder bezahlt wurden. Der auf dem Auftrag angegebene Preis für die vorgenannten Gegenstände stellt die gesamten Kosten des Käufers für diese Gegenstände dar. Alle genannten Gegenstände unterliegen der Gefahr des Verkäufers und sind von diesem zu pflegen und zu lagern; bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung sind sie vom Verkäufer ohne Kosten für den Käufer zu ersetzen. Diese Gegenstände dürfen ausschließlich zur Herstellung der im Rahmen dieses Auftrags bestellten Artikel für den Käufer verwendet werden; die Verwendung für andere Zwecke ist untersagt, sofern nicht vom Käufer schriftlich genehmigt. Alle unter den Auftrag fallenden Gegenstände können vom Käufer auf Verlangen unverzüglich und kostenlos abgeholt werden.
6. Rechnungen– Rechnungen sind (a) für jede Lieferung gesondert auszustellen und mit dem Frachtbrief zu versehen, (b) dürfen sich auf nicht mehr als eine Bestellung beziehen und (c) müssen die Bestellnummer enthalten. Gilt für die Rechnung ein Skonto, beginnt die Skontofrist mit dem Eingang der Ware oder dem Eingang einer ordnungsgemäßen und korrekten Rechnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Wenn Maschinen zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Betriebs installiert werden müssen, werden Rechnungen erst nach Bestätigung der ordnungsgemäßen Installation und des ordnungsgemäßen Betriebs durch den Käufer beglichen.
7. Prüfung– Alle Materialien unterliegen einer Prüfung und Testung durch den Käufer am Herstellungsort und/oder am Bestimmungsort. Sollte der vom Käufer geprüfte Teil nicht akzeptabel sein, behält sich der Käufer das Recht vor, die gesamte Lieferung zurückzusenden und noch nicht erfüllte Restmengen dieser Bestellung kostenfrei zu stornieren. Alle zurückgewiesenen Materialien sind auf alleinige Kosten des Verkäufers zurückzusenden, einschließlich der damit verbundenen Prüfkosten und Transportkosten für den Rücktransport. Der Verkäufer trägt das gesamte Verlustrisiko hinsichtlich der zurückgewiesenen Materialien. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen (i) nicht akzeptable Waren gegen vollständige Rückerstattung des Kaufpreises zurücksenden oder (ii) nicht akzeptable Waren zur Reparatur oder zum Austausch zurücksenden. Keine als mangelhaft zurückgesandten Waren werden ohne eine neue Bestellung ersetzt. Wenn der Käufer mangelhafte Waren zur Reparatur oder zum Austausch an den Verkäufer zurücksendet, hat der Verkäufer die mangelhaften Waren innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt zu reparieren oder zu ersetzen. Die Bezahlung von Material, das im Rahmen dieser Bestellung vor der Prüfung versandt wurde, gilt nicht als Abnahme.
8. Patenthaftungsfreistellung– Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer und dessen Kunden von sämtlichen Klagen, Verfahren, Ansprüchen, Forderungen, Schadensersatzansprüchen, Kosten, Aufwendungen und Anwaltskosten freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, die sich aus einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung eines US-amerikanischen oder ausländischen Patents im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Verkauf der unter diesen Auftrag fallenden Materialien oder Ausrüstungen oder in sonstiger Weise damit in Verbindung stehen oder aus deren Nutzung durch den Käufer oder dessen Kunden ergeben.
9. Versandund Verpackung– Alle Materialien und Ausrüstungsgegenstände müssen gemäß den auf der Vorderseite dieser Bestellung angegebenen Versandanweisungen versandt werden. Liegen keine spezifischen Versandanweisungen vor, hat der Verkäufer den Versand auf dem kostengünstigsten Weg durchzuführen, der eine sichere und zügige Lieferung gewährleistet. Etwaige Mehrkosten, die durch die Zustellung von Materialien und Ausrüstung entstehen, die nicht auf diese Weise versandt wurden, gehen zu Lasten des Verkäufers. Für Kisten, Verpackungen oder Verpackungsmaterialien werden keine Kosten in Rechnung gestellt, es sei denn, dies wurde vereinbart und als Teil dieser Bestellung festgelegt. Jeder Sendung muss ein Lieferschein beiliegen, auf dem die Bestellnummer angegeben ist.
10. Gewährleistung– Der Verkäufer gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Auftrags gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen den angegebenen Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Beschreibungen entsprechen, handelsüblich sind und eine gute Qualität in Bezug auf Material und Verarbeitung aufweisen, für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und frei von Mängeln in Bezug auf Verarbeitung, Material und Konstruktion sind. Alle Gewährleistungsansprüche bestehen auch nach Prüfung, Lieferung, Abnahme oder Zahlung durch den Käufer fort, und der Verkäufer trägt alle Kosten für die Prüfung beanstandeter Waren. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Kosten für alle Arbeits-, Versand-, Nachbearbeitungs- und Materialkosten, sei es im Werk des Käufers oder vor Ort, die zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund einer Garantieverletzung erforderlich werden, dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden. Diese Garantie gilt zugunsten des Käufers, seiner Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, Kunden und Nutzer der vom Verkäufer im Rahmen dieses Vertrags verkauften Waren. Der Verkäufer verpflichtet sich ferner, den Käufer, dessen Kunden und Vertriebspartner gegen alle Ansprüche wegen Personenschäden und Sachschäden (einschließlich Ansprüche auf Folge-, Neben- oder Sonder-Schadensersatz) zu verteidigen und schadlos zu halten, die aufgrund von fahrlässiger Herstellung, ungeeignetem oder fehlerhaftem Material, mangelhafter Verarbeitung oder fehlerhafter Konstruktion geltend gemacht werden. Diese Gewährleistung gilt zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die dem Käufer nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen, und ist nicht so auszulegen, dass sie die Rechte und Rechtsbehelfe des Käufers in irgendeiner Weise einschränkt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellungen des Käufers nach Ersatzteilen, Hauptkomponenten und/oder Baugruppen in angemessenen Mengen zu angemessenen Preisen zu erfüllen, und zwar ab dem Datum der Lieferung im Rahmen dieses Vertrags und für einen Zeitraum von mindestens zehn (10) Jahren nach dem Datum der letzten Lieferung einer Einheit, für die Ersatzteile erforderlich sein könnten.
11. Stornierung– Der Käufer behält sich das Recht vor, diese Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren, wenn die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Weise erfolgt oder wenn der Verkäufer gegen eine der hierin enthaltenen Bedingungen verstößt, wobei die Einhaltung der Fristen von entscheidender Bedeutung ist. Der Käufer kann diesen Auftrag unverzüglich durch schriftliche Mitteilung stornieren, wenn der Verkäufer zahlungsunfähig wird, seine fälligen Rechnungen nicht begleicht oder eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt oder wenn ein Antrag nach einem Insolvenzgesetz vom Verkäufer oder gegen den Verkäufer gestellt wird. Der Käufer behält sich das Recht vor, dem Verkäufer alle daraus resultierenden Verluste in Rechnung zu stellen. Der Käufer kann die Arbeiten im Rahmen dieses Auftrags nach eigenem Ermessen jederzeit ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung beenden. Der Verkäufer behält sich in allen seinen Bestellungen, die sich auf diesen Auftrag beziehen, das Recht zur Kündigung oder Stornierung vor. Unabhängig davon, ob der Verkäufer sich ein solches Kündigungs- oder Stornierungsrecht vorbehält oder nicht, beschränkt sich die Haftung des Käufers für Kosten, die sich aus nach eigenem Ermessen gekündigten Aufträgen ergeben, auf die dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich entstandenen, auf diesen Auftrag entfallenden Kosten und umfasst keine entgangenen Gewinne oder sonstigen Schäden. Sofern nicht ausdrücklich angeordnet, ist der Verkäufer nicht befugt, Rohstoffe zu beschaffen oder Waren herzustellen, die nicht zur Einhaltung der festgelegten Liefertermine erforderlich sind.
12. Einhaltungvon Bundes-, Landes- und lokalen Gesetzen– Der Verkäufer gewährleistet, dass er bei der Ausführung der Arbeiten im Rahmen dieses Auftrags alle geltenden Bundes-, Landes-, ausländischen, provinziellen und lokalen Gesetze und Verordnungen sowie alle daraus abgeleiteten rechtmäßigen Anordnungen, Vorschriften und Bestimmungen eingehalten hat bzw. einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Fair Labor Standards Act von 1938 in seiner geänderten Fassung (29 U.S.C. § 201–209) sowie, soweit für diesen Auftrag anwendbar, das „Walsh-Healey Public Contracts Act“ in der jeweils gültigen Fassung (41 U.S.C. § 35–45) und das „Occupational Safety and Health Act“ von 1970 in der jeweils gültigen Fassung, die Anforderungen der Executive Orders 11246, 11375 und 11758 sowie die Anforderungen gemäß 38 U.S.C. § 2012 im „Vietnam Era Veteran Readjustment Assistance Act“ von 1974 in der jeweils geltenden Fassung, die Anforderungen gemäß Abschnitt 503 des „Rehabilitation Act“ von 1973 in der jeweils geltenden Fassung und alle daraus abgeleiteten rechtmäßigen Vorschriften und Regelungen.
13. Cybersicherheit– Der Verkäufer verpflichtet sich hiermit, angemessene Cybersicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Enpro-Daten (wie nachstehend definiert), die sich in seiner Obhut und unter seiner Kontrolle befinden, zu schützen. Der Verkäufer hat branchenweit anerkannte Cybersicherheitsstandards einzuhalten, wie beispielsweise das NIST Cybersecurity Framework (CSF) oder die Rahmenwerke nach ISO/IEC 27001. Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass (i) die Übertragung von Enpro-Daten mittels Verschlüsselungsprotokollen gesichert ist, (ii) der Zugriff auf IT-Systeme, in denen Enpro-Daten gespeichert oder übertragen werden, durch Multi-Faktor-Authentifizierung geschützt ist, (iii) Enpro-Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen sicher gespeichert werden, (iv) er weitere geeignete Zugriffskontrollen für Daten implementiert, (v) sein Personal in Cybersicherheitspraktiken angemessen geschult ist, (vi) seine internen Richtlinien zur Informationssicherheit regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um neuen Bedrohungen Rechnung zu tragen, und (vii) er regelmäßige Sicherheitsbewertungen durchführt, um Risiken zu identifizieren und zu mindern. Unbeschadet des Vorstehenden hat der Verkäufer ein wirksames Verfahren zur Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle aufrechtzuerhalten, dessen Wirksamkeit und Vollständigkeit regelmäßig überprüft wird. Im Falle eines Cybersicherheitsvorfalls, der einen potenziellen oder tatsächlichen unbefugten Zugriff auf Enpro-Daten beinhaltet (ein „Sicherheitsvorfall“), hat der Verkäufer Enpro innerhalb von 96 Stunden nach dessen Entdeckung zu benachrichtigen und bei der Untersuchung und Behebung des Vorfalls uneingeschränkt zu kooperieren. Ungeachtet sonstiger zwischen den Parteien vereinbarter Bedingungen hat der Verkäufer Enpro und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen, Klagen, Klagegründen, Haftungen, Verlusten, Kosten und Schäden, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die sich aus einem Sicherheitsvorfall ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, freizustellen, zu entschädigen und schadlos zu halten. Enpro erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer den Einsatz von Auftragnehmern zur Unterstützung bei der Erbringung seiner Dienstleistungen genehmigen darf, vorausgesetzt, der Verkäufer schließt mit jedem solchen Auftragnehmer eine schriftliche Vereinbarung ab, deren Bedingungen im Wesentlichen mit den hierin festgelegten Bedingungen übereinstimmen und in keinem Fall weniger streng sind als diese. Der Verkäufer hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass ein solcher Auftragnehmer die hierin festgelegten Bedingungen einhalten kann und einhält. Der Verkäufer haftet gegenüber Enpro jederzeit für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Auftragnehmer. Nach Beendigung der Dienstleistungen hat der Verkäufer innerhalb einer Frist von höchstens sechzig (60) Kalendertagen und nach Wahl von Enpro: (i) alle Enpro-Daten und alle Kopien davon per sicherer Dateiübertragung in dem von Enpro geforderten Format an Enpro zurückzugeben oder (ii) alle anderen Kopien der Enpro-Daten zu vernichten und die Vernichtung zu bestätigen, es sei denn, die Aufbewahrung dieser Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Parteien werden, soweit angemessen und nach Treu und Glauben, eine Datenverarbeitungsvereinbarung aushandeln und abschließen, die die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Für die Zwecke dieses Absatzes/Abschnitts bezeichnet (i) der Begriff „Enpro“ die Enpro Inc., die die oberste Muttergesellschaft des Käufers ist; und (ii) „Enpro-Daten“ alle sensiblen, vertraulichen und/oder geschützten Informationen und Daten von Enpro und seinen verbundenen Unternehmen, einschließlich des Käufers (einschließlich personenbezogener Daten), in jeglicher Form oder jeglichem Format, auf die der Verkäufer Zugriff hat oder die er anderweitig für oder im Auftrag von Enpro und/oder dem Käufer verarbeitet.
14. Haftungsfreistellung– Werden Arbeiten jeglicher Art vom Verkäufer oder seinen Beauftragten auf Grundstücken durchgeführt, die dem Käufer oder einem seiner verbundenen Unternehmen gehören oder unter deren Kontrolle stehen, so hat der Verkäufer (1) eine Versicherung gegen Ansprüche gemäß den geltenden Arbeitsunfallgesetzen sowie eine Haftpflicht- und Sachschadenversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen und dem Käufer entsprechende Versicherungsnachweise vorzulegen, und (2) den Käufer sowie dessen verbundene Unternehmen oder Mitarbeiter von jeglicher Haftung und allen Verlusten aufgrund von Tod, Körperverletzung oder Sachschäden freizustellen, die auf Handlungen oder Unterlassungen seitens des Verkäufers, seiner Beauftragten oder Mitarbeiter zurückzuführen sind.
15. Verzicht– Ein Verzicht auf eine der in dieser Bestellung enthaltenen Bestimmungen ist nur gültig, wenn er schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet wird. Das Versäumnis des Käufers, auf der strikten Erfüllung zu bestehen, stellt keinen Verzicht auf eine der Bestimmungen dieser Bestellung oder auf die Geltendmachung anderer Vertragsverletzungen dar.
16. Salvatorische Klausel– Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so gilt diese Bestimmung als gestrichen; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit im gesetzlich zulässigen Umfang.
17. Steuern– Der Verkäufer hat alle Bundes-, Landes- oder Kommunalsteuern sowie sonstige staatliche Abgaben oder Gebühren im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Verkauf oder dem Versand von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Bestellung zu tragen, ohne dass dem Käufer dadurch Kosten entstehen, sofern der Käufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat.
18. Abtretungenund Unteraufträge– Dieser Auftrag darf ohne schriftliche Zustimmung des Käufers nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Lieferung der im Rahmen dieses Auftrags geforderten, fertiggestellten oder im Wesentlichen fertiggestellten Artikel nicht ohne schriftliche Genehmigung des Käufers an Subunternehmer zu vergeben. Eine Abtretung von Forderungen, die gemäß diesem Auftrag fällig sind oder fällig werden, ist für den Käufer erst dann verbindlich, wenn er seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat.
19. Höhere Gewalt– Der Käufer ist von der Annahme der Lieferung gemäß diesem Vertrag befreit im Falle von Feuer, höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Embargos, Explosionen, Überschwemmungen, Erdbeben, Krieg, Unfällen, Transportverzögerungen oder -ausfällen, teilweiser oder vollständiger Einstellung des Produktionsbetriebs und/oder sonstigen Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Käufers liegen. In einem solchen Fall kann der Käufer die Lieferfrist verlängern oder noch nicht erfolgte Lieferungen ohne weitere Haftung stornieren.
20. Änderungen– Der Käufer behält sich das Recht vor, Mengen, Liefertermine und/oder Spezifikationen nach Benachrichtigung des Verkäufers zu ändern; in diesem Fall ist der Preis im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien schriftlich angemessen anzupassen. Der Verkäufer muss den Käufer innerhalb einer angemessenen Frist benachrichtigen, falls aufgrund solcher Änderungen zusätzliche Kosten oder Verzögerungen entstehen.
21. Prüfung– Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer oder dessen Beauftragten ohne Kosten für den Käufer diejenigen Einrichtungen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Prüfung, Nachweise und Begründung der Kosten des Verkäufers erforderlich sind, sofern in diesem Angebot auf der Vorderseite „Zeit und Material“ angegeben ist oder dieser Auftrag vor Fertigstellung und Lieferung gekündigt wurde.
22. Rechtswahl– Diese Bestellung gilt als im Bundesstaat North Carolina abgeschlossen und unterliegt den Gesetzen dieses Bundesstaates; sie ist entsprechend auszulegen.
23. Sonstiges:
a. DasVerhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ist das von unabhängigen Vertragspartnern.
b. Sofern nichtvom Käufer schriftlich genehmigt, dürfen die Namen des Käufers, seiner Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und/oder verbundenen Unternehmen sowie deren Marken vom Verkäufer nicht verwendet werden.
c.Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers dürfenkeinePressemitteilungen, öffentlichen Bekanntmachungen, Dementis oder Bestätigungen hinsichtlich des Gegenstands dieser Bestellung oder eines Teils davon oder einer Phase dieser Bestellung veröffentlicht werden.

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