Rubber Fab's Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Geschäftstätigkeit
EINKAUFSBEDINGUNGEN (PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN)
Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten für alle Aufträge die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Anerkennung und Annahme - Als Angebot beschränkt diese Bestellung (die "Bestellung") von Garlock Hygienic Technologies, LLC d/b/a Rubber Fab Technologies (der "Käufer") die Annahme ausdrücklich auf ihre Bedingungen, und die Mitteilung des Widerspruchs gegen abweichende oder zusätzliche Bedingungen in einer Antwort auf dieses Angebot des Verkäufers wird hiermit erteilt. Wird dieser Auftrag als Annahme des Angebots des Verkäufers ausgelegt, so ist diese Annahme ausdrücklich an die Zustimmung des Anbieters zu den in diesem Auftrag enthaltenen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen gebunden. Die (a) Bestätigung dieses Auftrags durch den Verkäufer, (b) die Lieferung von Materialien oder Ausrüstungen oder (c) die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Auftrags ändern in keiner Weise diesen Auftrag oder die darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen. Jede Änderung oder Ergänzung der hierin enthaltenen Bedingungen muss vom Käufer ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestimmungen in Angeboten, Vorschlägen, Bedingungen, Bestätigungen, Rechnungen oder anderen Dokumenten des Verkäufers.
2. Lieferung - Die Lieferungen haben in den Mengen und zu den Zeitpunkten zu erfolgen, die auf der Vorderseite dieses Auftrags oder in den zu diesem Auftrag vorgelegten Abrufplänen angegeben sind. Der Käufer behält sich das Recht vor, diesen Auftrag zu stornieren und die Lieferung von Material zu verweigern und dieses auf Risiko und Kosten des Verkäufers zurückzusenden, wenn der Verkäufer mit der Art und Weise und dem Zeitpunkt der Lieferung oder mit der Versandrate in Verzug gerät. Vorzeitig an den Käufer gelieferte Waren können auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückgeschickt werden. Der Käufer behält sich ferner das Recht vor, alle über die bestellte Menge hinaus gelieferten Materialien und Ausrüstungen zurückzuweisen und auf Kosten und Risiko des Verkäufers zurückzusenden. Alle Kosten, die dem Käufer dadurch entstehen, dass der Verkäufer die Lieferung nicht zum angegebenen Zeitpunkt und Ort vornimmt, gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer hat den Käufer unverzüglich schriftlich über Lieferverzögerungen zu informieren. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Liefertermine ohne Kosten für den Käufer auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
3. Preisgarantie - Die in dieser Bestellung angegebenen Preise sind fest und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Käufers geändert oder angepasst werden. Der Verkäufer sichert zu, dass die in dieser Bestellung genannten Preise nicht über dem aktuellen Verkaufspreis für ähnliche Materialien mit gleicher oder ähnlicher Qualität in gleicher Menge liegen. Für den Fall, dass ein solcher überhöhter Preis vorliegt oder die im Rahmen dieses Auftrages berechneten Preise die nach geltendem Recht zulässigen Preise überschreiten, verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den überhöhten Preis unverzüglich zu erstatten. Falls in dieser Bestellung kein Preis angegeben ist, erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, dass die angegebenen Materialien und/oder Dienstleistungen zu dem niedrigsten zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Marktpreis oder zu dem bei der letzten ähnlichen Bestellung des Käufers beim Verkäufer angewandten Preis berechnet werden, je nachdem, welcher Preis niedriger ist.
4. Muster - Die für diesen Auftrag erforderlichen Muster werden dem Käufer zu einem Preis in Rechnung gestellt, der nicht höher ist als der auf dem Auftrag angegebene Produktionspreis. Die Muster sind deutlich zu kennzeichnen und mit einem Hinweis auf diesen Auftrag zu versehen. Die Muster müssen schriftlich genehmigt werden, bevor die Produktion ausgeliefert wird.
5. Werkzeuge und Materialien - Der Käufer behält das Eigentum an allen Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Blaupausen, Mustern, Matrizen, Formen, Werkzeugen, Platten, Zuschnitten, Lehren, Sonderartikeln und Materialien, die vom Käufer im Zusammenhang mit diesem Auftrag geliefert oder bezahlt werden. Der in der Bestellung angegebene Preis für einen der vorgenannten Artikel stellt die gesamten Kosten des Käufers für diesen Artikel dar. Alle diese Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Verkäufers und sind vom Verkäufer zu warten und zu lagern; bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung sind sie vom Verkäufer ohne Kosten für den Käufer zu ersetzen. Diese Gegenstände dürfen ausschließlich für die Herstellung der bestellten Artikel für den Käufer verwendet werden, und ihre Verwendung für andere Zwecke ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Käufers zulässig. Alle von der Bestellung erfassten Gegenstände sind auf Verlangen des Käufers sofort und kostenlos zu entfernen.
6. Rechnungen - Rechnungen müssen (a) für jede Lieferung gesondert mit beigefügtem Frachtbrief ausgestellt werden, (b) sich auf nicht mehr als eine Bestellung beziehen und (c) mit der Bestellnummer versehen sein. Bei skontofähigen Rechnungen beginnt die Skontofrist mit dem Materialeingang oder dem Eingang einer ordnungsgemäßen und korrekten Rechnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Wenn eine Maschine installiert werden muss, um ihren ordnungsgemäßen Betrieb zu überprüfen, werden Rechnungen erst dann anerkannt, wenn der Käufer die ordnungsgemäße Installation und den ordnungsgemäßen Betrieb bestätigt hat.
7. Inspektion - Alle Materialien unterliegen der Inspektion und Prüfung durch den Käufer am Ort der Herstellung und/oder am Bestimmungsort. Wenn der vom Käufer inspizierte Teil nicht akzeptabel ist, behält sich der Käufer das Recht vor, die gesamte Lieferung zurückzusenden und nicht erfüllte Restmengen dieses Auftrags ohne Kosten zu stornieren. Das gesamte zurückgewiesene Material wird auf Kosten des Verkäufers zurückgesandt, einschließlich der Kosten für die Inspektion und die damit verbundenen Transportkosten. Der Verkäufer trägt das gesamte Verlustrisiko für zurückgewiesenes Material. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen (i) nicht akzeptable Waren gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben oder (ii) nicht akzeptable Waren zur Reparatur oder zum Austausch zurückgeben. Keine als mangelhaft zurückgegebene Ware wird ohne neue Bestellung ersetzt. Wenn der Käufer mangelhafte Waren an den Verkäufer zur Reparatur oder zum Ersatz zurücksendet, wird der Verkäufer die mangelhaften Waren innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt reparieren oder ersetzen. Die Bezahlung von Material, das im Rahmen dieses Auftrags vor der Inspektion versandt wurde, stellt keine Annahme dar.
8. Patententschädigung - Der Verkäufer hält den Käufer und seine Kunden schadlos und verteidigt sie gegen alle Klagen, Handlungen, Ansprüche, Forderungen, Schäden, Kosten, Ausgaben und Anwaltsgebühren im Zusammenhang mit der Verletzung oder angeblichen Verletzung eines US-amerikanischen oder ausländischen Patents bei der Herstellung oder dem Verkauf der unter diesen Auftrag fallenden Materialien oder Ausrüstungen oder in irgendeiner Weise, die damit oder mit deren Verwendung durch den Käufer oder seine Kunden zusammenhängen.
9. Versand und Verpackung - Alle Materialien und Ausrüstungen müssen in Übereinstimmung mit den auf der Vorderseite dieser Bestellung angegebenen Versandanweisungen versandt werden. Liegen keine spezifischen Versandanweisungen vor, hat der Verkäufer den Versand auf dem kostengünstigsten Weg vorzunehmen, der eine sichere und zügige Lieferung gewährleistet. Alle zusätzlichen Kosten für die Lieferung von Material und Ausrüstung, die nicht auf diese Weise versandt werden, werden dem Verkäufer in Rechnung gestellt. Es werden keine Kosten für Kisten, Verpackungen oder Verpackungsmaterial berechnet, es sei denn, dies wurde vereinbart und als Teil dieser Bestellung angegeben. Jeder Sendung muss ein Packzettel mit der Bestellnummer beigefügt werden.
10. Gewährleistung - Der Verkäufer gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Auftrags gelieferten Artikel und Dienstleistungen den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Beschreibungen entsprechen, dass sie handelsüblich und von guter Qualität, Material und Verarbeitung sind, dass sie für die beabsichtigten Zwecke geeignet und frei von Verarbeitungs-, Material- und Konstruktionsfehlern sind. Alle Garantien gelten auch nach der Inspektion, Lieferung, Abnahme oder Bezahlung durch den Käufer, und der Verkäufer trägt alle Kosten für die Inspektion von beanstandeten Artikeln. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Kosten für alle Arbeits-, Versand-, Nachbearbeitungs- und Materialkosten im Werk des Käufers oder vor Ort, die zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund einer Gewährleistungsverletzung erforderlich sind, dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden. Diese Garantie gilt für den Käufer, seine Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, Kunden und Benutzer der vom Verkäufer verkauften Artikel. Der Verkäufer verpflichtet sich ferner, den Käufer, seine Kunden und Händler von allen Ansprüchen wegen Personen- und Sachschäden (einschließlich Folgeschäden, Begleitschäden oder Sonderschäden) freizustellen, die auf fahrlässige Herstellung, unsachgemäßes oder mangelhaftes Material, fehlerhafte Verarbeitung oder Konstruktion zurückzuführen sind. Diese Garantie gilt zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die dem Käufer nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zustehen, und ist nicht so auszulegen, dass die Rechte und Rechtsmittel des Käufers in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellungen des Käufers für Ersatzteile, Hauptkomponenten und/oder Baugruppen in unangemessenen Mengen und zu angemessenen Preisen auszuführen, und zwar ab dem Datum der Lieferung gemäß diesem Vertrag und für einen Zeitraum von mindestens zehn (10) Jahren nach dem Datum der letzten Lieferung eines Geräts, für das Ersatzteile erforderlich sein könnten.
11. Stornierung - Der Käufer behält sich das Recht vor, diesen Auftrag oder Teile davon zu stornieren, wenn die Lieferung nicht fristgerecht und wie angegeben erfolgt oder wenn der Verkäufer mit der Erfüllung einer der hierin enthaltenen Bedingungen in Verzug gerät, wobei die Zeit eine wesentliche Rolle spielt. Der Käufer ist berechtigt, diesen Auftrag unverzüglich durch schriftliche Mitteilung zu stornieren, wenn der Verkäufer zahlungsunfähig wird, seine Rechnungen nicht bei Fälligkeit bezahlt oder eine Generalabtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, oder wenn ein Antrag nach einem Konkursgesetz vom oder gegen den Verkäufer gestellt wird. Der Käufer behält sich das Recht vor, dem Verkäufer jeden daraus resultierenden Verlust in Rechnung zu stellen. Der Käufer kann die Arbeit an diesem Auftrag nach eigenem Ermessen jederzeit ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung beenden. Der Verkäufer behält sich in allen seinen Aufträgen, die sich auf diesen Auftrag beziehen, das Recht vor, diese zu kündigen oder zu stornieren. Unabhängig davon, ob sich der Verkäufer ein solches Kündigungs- oder Stornierungsrecht vorbehält oder nicht, ist die Haftung des Käufers für Kosten, die sich aus Aufträgen ergeben, die aus seinem Wunsch heraus gekündigt werden, auf die tatsächlichen Kosten beschränkt, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit diesem Auftrag zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, und umfasst keine vorweggenommenen Gewinne oder andere Schäden. Ohne ausdrückliche Anweisung ist der Verkäufer nicht berechtigt, Rohmaterial zu beschaffen oder Waren herzustellen, die nicht zur Einhaltung der angegebenen Liefertermine erforderlich sind.
12. Einhaltung von Bundes-, Landes- und Kommunalgesetzen - Der Verkäufer garantiert, dass er bei der Ausführung der Arbeiten im Rahmen dieses Auftrags alle anwendbaren Bundes-, Landes-, Auslands-, Provinz- und Kommunalgesetze und -verordnungen sowie alle rechtmäßigen Anordnungen, Regeln und Vorschriften im Rahmen dieser Gesetze und Verordnungen eingehalten hat oder einhalten wird, einschließlich, aber nicht ausschließlich, des Fair Labor Standards Act von 1938 in seiner geänderten Fassung (29 U.S.C. Sec. 201-209) und, soweit auf diesen Auftrag anwendbar, des Walsh-Healey Public Contracts Act in seiner geänderten Fassung (41 U.S. C. Sec. 35-45) und, Occupational Safety and Health Act von 1970 in der geänderten Fassung, Equal Employment Opportunity die Anforderungen der Executive Orders 11246, 11375 und 11758, und die Anforderungen von 38 U.S.C. 2012 im Vietnam Era Veteran Readjustment Assistance Act von 1974 in der geänderten Fassung, die Anforderungen von Abschnitt 503 des Rehabilitation Act von 1973 in der geänderten Fassung und alle rechtmäßigen Regeln und Vorschriften in diesem Zusammenhang.
13. Schadloshaltung - Werden Arbeiten jeglicher Art vom Verkäufer oder seinen Beauftragten auf einem Gelände ausgeführt, das dem Käufer oder einem seiner verbundenen Unternehmen gehört oder von ihm kontrolliert wird, so ist der Verkäufer verpflichtet, (1) eine Versicherung gegen Ansprüche gemäß den geltenden Arbeiterunfallgesetzen zu unterhalten, (2) den Käufer oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder Mitarbeiter von jeglicher Haftung und jeglichem Verlust aufgrund von Tod, Personen- oder Sachschäden freizustellen, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers, seiner Vertreter oder Mitarbeiter ergeben.
14. Verzicht - Ein Verzicht auf eine der in diesem Auftrag enthaltenen Bestimmungen ist nur dann gültig, wenn er schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet wird. Wenn der Käufer nicht auf der strikten Erfüllung besteht, stellt dies keinen Verzicht auf eine der Bestimmungen dieses Auftrags oder einen Verzicht auf eine andere Nichterfüllung dar.
15. Abtrennbarkeit - Sollte eine der hierin enthaltenen Formulierungen aus irgendeinem Grund ungültig sein, so gilt diese Formulierung als gestrichen, und der Rest bleibt davon unberührt und bleibt im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Ausmaß in Kraft.
16. Steuern - Der Verkäufer zahlt ohne Kosten für den Käufer alle Bundes-, Staats- oder Gemeindesteuern oder andere staatliche Abgaben oder Veranlagungen im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Verkauf oder dem Versand von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Auftrags, sofern der Käufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat.
17. Abtretungen und Unteraufträge - Dieser Auftrag darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Käufers abgetreten oder übertragen werden. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass er ohne schriftliche Zustimmung des Käufers keine Unteraufträge für die Einrichtung von fertiggestellten oder im Wesentlichen fertiggestellten Artikeln gemäß diesem Auftrag vergeben wird. Eine Abtretung von fälligen oder fällig werdenden Geldern ist für den Käufer erst nach dessen schriftlicher Zustimmung verbindlich.
18. Höhere Gewalt - Der Käufer ist im Falle von Feuer, höherer Gewalt, Arbeitsunruhen, Embargo, Explosionen, Überschwemmungen, Erdbeben, Krieg, Unfällen, Transportverzögerungen oder -ausfällen, teilweiser oder vollständiger Einstellung der Produktion und/oder anderen Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Käufers liegen, von der Annahme der Lieferung gemäß diesem Vertrag befreit. In einem solchen Fall kann der Käufer die Lieferfrist verlängern oder noch nicht erfolgte Lieferungen ohne weitere Haftung stornieren.
19. Änderungen - Der Käufer behält sich das Recht vor, die Mengen, den Lieferplan und/oder die Spezifikationen nach Benachrichtigung des Verkäufers zu ändern; in diesem Fall wird der Preis im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien in angemessener Weise schriftlich angepasst. Der Verkäufer muss den Käufer innerhalb einer angemessenen Frist benachrichtigen, wenn aufgrund solcher Änderungen zusätzliche Kosten oder Verzögerungen entstehen.
20. Prüfung - Der Verkäufer erklärt sich bereit, dem Käufer oder dessen Vertreter ohne Kosten für den Käufer die Einrichtungen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Kosten des Verkäufers zu prüfen, zu belegen und zu rechtfertigen, wenn dieses Angebot auf der Vorderseite Zeit und Material angibt oder dieser Auftrag vor der Fertigstellung und Lieferung gekündigt wurde.
21. Rechtswahl - Dieser Auftrag gilt als in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Bundesstaates North Carolina ausgeführt und unterliegt diesen Gesetzen.
22. Sonstiges: a. Die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer ist die eines unabhängigen Unternehmers.
b. Ohne schriftliche Genehmigung des Käufers dürfen die Namen des Käufers, seiner Mutter-, Tochter- und/oder verbundenen Unternehmen oder deren Markenzeichen vom Verkäufer nicht verwendet werden.
c. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers dürfen keine Pressemitteilungen, öffentliche Bekanntmachungen, Ablehnungen oder Bestätigungen des Gegenstands dieses Auftrags oder einer Phase dieses Auftrags erfolgen.