Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
Rubber Fabs Geschäftsbedingungen für die Geschäftstätigkeit
GARLOCK HYGIENIC TECHNOLOGIES D/B/A RUBBER FAB ALLGEMEINE VERKAUFS- UND SERVICEBEDINGUNGEN SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH VON GARLOCK HYGIENIC TECHNOLOGIES D/B/A RUBBER FAB VEREINBART, GELTEN FÜR ALLE VERKÄUFE UND DIENSTLEISTUNGEN DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN:
a. Alle vom KÄUFER erhaltenen Bestellungen unterliegen der Annahme durch den VERKÄUFER.
b. Alle Verkäufe von Sonderbestellungen sind auf das Recht des VERKÄUFERS, zu liefern, beschränkt und werden ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass der KÄUFER zustimmt, jede Menge, die über oder unter der vom KÄUFER bestellten Menge liegt, bis zu und einschließlich 10% zu kaufen und zu akzeptieren.
c. Alle Verkäufe sind auf die Zustimmung des KÄUFERS zu diesen maschinengeschriebenen und gedruckten Verkaufsbedingungen beschränkt und werden ausdrücklich davon abhängig gemacht. Falls der KÄUFER Artikel oder Dienstleistungen annimmt, gilt diese Leistung des KÄUFERS als zu allen hierin enthaltenen Bedingungen und Konditionen erfolgt. Alle Artikel oder Dienstleistungen, die der VERKÄUFER verkauft oder bereitstellt, gelten als vom KÄUFER angenommen, wenn die Artikel geliefert oder die Dienstleistungen erbracht wurden. Diese maschinengeschriebenen und gedruckten Bedingungen gelten unter Ausschluss aller Bedingungen, die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.
d. Bedingungen auf dem Bestellformular des KÄUFERS, die von den hierin genannten Bedingungen abweichen, sind für den VERKÄUFER nur dann verbindlich, wenn sie von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des VERKÄUFERS ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
e. Vom VERKÄUFER akzeptierte Bestellungen können vom KÄUFER nur mit schriftlicher Zustimmung des VERKÄUFERS und zu Bedingungen, die den VERKÄUFER gegen Verluste entschädigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Entschädigung für alle dem VERKÄUFER durch die Stornierung entstandenen Erfüllungskosten, storniert werden.
f. Der KÄUFER kann vor der Lieferung Änderungen an den Spezifikationen des Produkts oder der bestellten Menge vornehmen, vorausgesetzt jedoch, dass der VERKÄUFER einer solchen Änderung schriftlich zustimmt. Der KÄUFER erklärt sich damit einverstanden, alle zusätzlichen direkten oder indirekten Kosten zu tragen, die durch einen solchen Änderungsauftrag entstehen, und der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, die in Klausel 1 oben dargelegte eingeschränkte Garantie zu modifizieren oder zu widerrufen, wenn er der Meinung ist, dass diese Änderung die Leistung des Produkts beeinträchtigt. Der VERKÄUFER wird den KÄUFER über das neue Lieferdatum informieren, das durch eine solche Änderung erforderlich wird.
a. Sofern vom VERKÄUFER nicht anders angegeben: (1) ist jedes Angebot des VERKÄUFERS für dreißig (30) Tage ab dem Datum der Ausstellung durch den VERKÄUFER an den KÄUFER gültig; (2) sind die vom VERKÄUFER angegebenen Preise in U.S. Dollar; und (3) sind die gesetzliche Lieferung und die Preise EXW (Incoterms 2010) Das Werk des VERKÄUFERS und die Preise beinhalten keine Transportkosten. Transportkosten, falls enthalten, sind nur Schätzungen und können sich ändern.
b. Im Preis nicht enthaltene Steuern: Sofern nicht anderweitig gesetzlich untersagt, sind alle Verkaufs-, Verbrauchs-, Nutzungs- oder ähnliche Steuern oder Abgaben von nationalen, bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Regierungen oder zuständigen Behörden, die der VERKÄUFER möglicherweise zahlen oder einziehen muss, zusätzlich zum angegebenen Preis vom KÄUFER zu zahlen, es sei denn, es wird eine gültige Freistellungsbescheinigung dafür vorgelegt.
c. Bezahlung: Sofern vom VERKÄUFER nicht anders angegeben, sind alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen zu begleichen, und alle fälligen Beträge sind vom KÄUFER in U.S. Dollar zu zahlen. Der VERKÄUFER kann Zahlung oder ein unwiderrufliches Akkreditiv (L.O.C.) vor der Lieferung verlangen, wenn nach Meinung des VERKÄUFERS die Kreditwürdigkeit oder die finanzielle Lage des KÄUFERS beeinträchtigt ist oder zu werden droht oder der VERKÄUFER keine ausreichende Kredithistorie mit dem KÄUFER hat. Eine monatliche Finanzierungsgebühr von 1,5 % (18 % jährlich) wird auf jeden Teil des Kontos des KÄUFERS erhoben, der nicht innerhalb der auf der Rechnung des VERKÄUFERS angegebenen Fristen ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum bezahlt wird.
d. Zahlungen bei verspäteten Sendungen: Im Falle von durch den KÄUFER verursachten Versandverzögerungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen der KÄUFER um eine Verzögerung des Versands bittet oder der KÄUFER die vom KÄUFER geforderte Inspektion vor dem Versand nicht durchführt, hat der VERKÄUFER die Möglichkeit, die Waren bei Versandbereitschaft in Rechnung zu stellen. Wenn das Material nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Versandbereitschaft bestellt wird, hat der VERKÄUFER die Möglichkeit, Lagergebühren in Rechnung zu stellen.
a. Versandtermine: Die Liefertermine sind nur annähernd und können sich ändern.
b. Unvorhergesehene Verspätungen: Der VERKÄUFER haftet nicht auf Schadensersatz oder anderweitig für Verzögerungen oder Nichterfüllung, wenn diese durch Umstände jeglicher Art und Beschreibung und wie auch immer entstanden sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des VERKÄUFERS liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, höhere Gewalt, Streiks, Arbeitsschwierigkeiten, Handlungen von Regierungs- oder Militärbehörden und/oder Verzögerungen beim Transport oder bei der Beschaffung von Materialien. Für den Fall, dass der VERKÄUFER aufgrund eines solchen Ereignisses oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, seine Gesamtverpflichtungen gegenüber allen Kunden zu erfüllen, erklärt sich der KÄUFER damit einverstanden, die Lieferungen in Übereinstimmung mit einem vom VERKÄUFER festgelegten Plan oder Anteil als vollständige Leistung zu akzeptieren.
c. Verpackung: Der VERKÄUFER stellt eine handelsübliche Verpackung zur Verfügung, die unter normalen Bedingungen angemessen ist, um die Waren beim Versand zu schützen und den Inhalt zu kennzeichnen. Sollte der KÄUFER eine spezielle Verpackung wünschen, so wird diese auf Kosten des KÄUFERS vorgenommen.
d. Versandweg: Alle Waren werden mit dem unter den gegebenen Umständen kostengünstigsten Transportmittel versandt, es sei denn, der KÄUFER gibt etwas anderes an. Falls der KÄUFER einen beschleunigten Versand wünscht, wird der VERKÄUFER dem nachkommen, vorausgesetzt, der KÄUFER zahlt alle angemessenen Gebühren und Kosten für den beschleunigten und erhöhten Versand. Wenn der KÄUFER keine Anweisungen zur Versandart gibt, ist der VERKÄUFER der alleinige Richter über die beste Methode der Versandart.
e. Reklamationen: Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung während des Transports müssen vom KÄUFER geltend gemacht und verfolgt werden. Der VERKÄUFER wird auf Anfrage und auf Kosten des KÄUFERS angemessene Unterstützung leisten.
a. Benachrichtigung des VERKÄUFERS: Es wird davon ausgegangen, dass der KÄUFER jede Lieferung im Rahmen dieses Vertrages oder die Erbringung von Dienstleistungen geprüft und angenommen hat, wenn der KÄUFER den VERKÄUFER nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Waren oder Dienstleistungen schriftlich darüber informiert hat, dass diese Waren oder Dienstleistungen abgelehnt werden, einschließlich einer detaillierten Beschreibung der Gründe dafür.
b. Rückgabe von Waren: Der KÄUFER darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des VERKÄUFERS keine Waren aus irgendeinem Grund zurückschicken.
a. Sollten die vom VERKÄUFER gelieferten Waren so beschaffen sein, dass das Design dafür vom KÄUFER geliefert wird, oder sollten die Waren mit einem vom KÄUFER gewünschten Warenzeichen oder Handelsnamen gekennzeichnet sein, erklärt sich der KÄUFER damit einverstanden, den VERKÄUFER in allen zivil- oder strafrechtlichen Verfahren zu verteidigen, die von Dritten gegen den VERKÄUFER wegen der Verletzung oder des Missbrauchs solcher Patente oder Warenzeichen angestrengt werden, und der KÄUFER erklärt sich weiterhin damit einverstanden, den VERKÄUFER von allen daraus resultierenden Schäden oder Verlusten freizuhalten.
b. In Bezug auf Waren, die nach einem Design oder Spezifikationen hergestellt wurden, die nicht vom KÄUFER geliefert wurden, wird der VERKÄUFER den KÄUFER von jeglicher Behauptung freistellen und schadlos halten, dass die Verwendung oder der Weiterverkauf derselben an und für sich ein Patent oder ein Patentrecht verletzt, wenn der KÄUFER den VERKÄUFER innerhalb von (30) Tagen schriftlich von einer solchen Behauptung benachrichtigt und dem VERKÄUFER Vollmacht, Informationen und Unterstützung (auf Kosten des VERKÄUFERS) gibt, um eine solche Behauptung zu beseitigen und jede Klage abzuwehren, die gegen den KÄUFER oder den Kunden des KÄUFERS deswegen erhoben werden könnte. In diesem Fall wird der VERKÄUFER auf seine Kosten eine solche Klage abwehren und jedes darin ergangene Urteil bis zu einem Betrag befriedigen, der nicht den Preis übersteigt, den der VERKÄUFER für die Waren bezahlt hat, die als rechtswidrig angesehen werden. Wenn in einem solchen Verfahren eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Nutzung des Artikels oder eines Teils davon erlassen wird, wird der VERKÄUFER nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Waren weiter zu nutzen oder sie durch nicht verletzende Waren zu ersetzen oder sie so zu modifizieren, dass sie nicht mehr verletzend sind, oder die Waren zu entfernen und den Kaufpreis sowie die Transport- und Installationskosten zu erstatten. Der VERKÄUFER ist in keiner Weise haftbar, außer wie oben beschrieben, einschließlich und ohne Einschränkung für jegliche Ansprüche aus Rechtsverletzungen, die vom KÄUFER ohne Zustimmung des VERKÄUFERS beigelegt werden. Das Vorstehende drückt alle Verpflichtungen und Haftungen des VERKÄUFERS in Bezug auf Patente aus.